Dein Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre – und das ist für die Krankenversicherung die wichtigste Zahl auf dieser Seite. So lange gilt der günstige Anwärtertarif. Der zweite Punkt: Als Beamtin oder Beamter im Finanzamt bist du Landesbeamter. Die Bundesbeihilfe, mit der viele Vergleichsseiten rechnen, gilt für dich nicht.
Der gehobene Dienst der Steuerverwaltung ist kein klassisches Referendariat, sondern ein dualer Studiengang. Geregelt ist er in § 4 des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes:
„Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre. […] Der Vorbereitungsdienst vermittelt den Beamtinnen und Beamten in einem Studiengang an einer Fachhochschule oder in einem gleichstehenden Studiengang die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse […] Der Studiengang umfasst ein Studium mit Fachstudien von 21 Monaten Dauer […]“
Von den 36 Monaten entfallen also 21 Monate auf die Fachstudien, der Rest auf die berufspraktische Ausbildung im Finanzamt. Eingestellt werden kann, wer eine zur Hochschule berechtigende Schulbildung oder einen gleichwertigen Bildungsstand hat (§ 4 Abs. 1).
Was das für deinen Beitrag heißt: Der Anwärter-Sondertarif gilt für die Dauer des Vorbereitungsdienstes. Bei dir sind das drei Jahre – ein Jahr länger als im mittleren Dienst und doppelt so lang wie in manchen anderen Laufbahnen. Danach wechselst du in den regulären Beihilfetarif, und der Beitrag steigt spürbar. Wer diesen Sprung von Anfang an einplant, wird nicht überrascht.
Wo du nach dem Studium arbeitest, entscheidet über dein Beihilferecht – und die Zuständigkeit regelt das Grundgesetz. Art. 108 Abs. 2 GG ist dabei der Satz, auf den es ankommt: „Die übrigen Steuern werden durch Landesfinanzbehörden verwaltet.“
„Die übrigen“ heißt: alles außer dem, was Absatz 1 dem Bund zuweist – Zölle, Finanzmonopole, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und Kraftfahrzeugsteuer. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer: alles Finanzamt, alles Land.
| Dein Einsatzort | Dienstherr | Welches Beihilferecht gilt |
|---|---|---|
| Finanzamt (der Regelfall im gehobenen Dienst) | dein Bundesland | Landesbeihilferecht – Sätze je Land verschieden |
| Hauptzollamt, Generalzolldirektion | Bund | Bundesbeihilfeverordnung – siehe Zollanwärter |
Das Steuerbeamtenausbildungsgesetz ist Bundesrecht – und regelt trotzdem die Ausbildung von Landesbeamten. Erlaubt ist das durch Art. 108 Abs. 2 Satz 2 GG, der dem Bund ausdrücklich die „einheitliche Ausbildung der Beamten“ überlässt. Das Gesetz selbst stellt in § 1 Abs. 1 klar, für wen es gilt:
„Dieses Gesetz gilt für die Ausbildung der Beamten der Steuerverwaltung der Länder.“
Bundeseinheitliche Ausbildung, landesrechtliche Beihilfe – das ist kein Widerspruch, sondern die verfassungsrechtliche Konstruktion. Auch die Bundesfinanzakademie passt in dieses Bild: Sie wird nach § 7 StBAG vom Bund unterhalten, und zwar für die Beamten des höheren Dienstes der Länder.
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wirst du in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen – auch während der Studienphasen an der Fachhochschule. Das ist der Unterschied zu einem normalen Studium: Du bist keine Studentin und kein Student mit Semesterbeitrag, sondern Beamtin oder Beamter mit Anwärterbezügen und Beihilfeanspruch ab dem ersten Tag. Auch die Sozialversicherung läuft anders als bei Angestellten: Für Rente und Arbeitslosigkeit zahlst du nichts ein, dafür sorgt später die Beamtenversorgung.
Daraus folgt der Versicherungsbedarf: Die Beihilfe deines Landes übernimmt einen Teil der Kosten, für den Rest brauchst du eine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Für Beamtinnen und Beamte liegt der Bemessungssatz meist bei 50 %, sodass die private Versicherung die andere Hälfte trägt.
Mit der bestandenen Laufbahnprüfung endet der Vorbereitungsdienst – und damit der Anwärtertarif. Du wirst in der Regel Beamtin oder Beamter auf Probe, die Besoldung steigt, und dein Versicherungsbeitrag wechselt in den regulären Beihilfetarif. Ein guter Zeitpunkt, den Vertrag zu prüfen: Passt der Bemessungssatz noch, sind Wahlleistungen sinnvoll, hat sich die Familiensituation geändert?
Alle im selben Gesetz geregelt, mit deutlich verschiedenen Dauern:
| Laufbahn | Fundstelle | Dauer | Zugang |
|---|---|---|---|
| einfacher Dienst | § 2 StBAG | sechs Monate | Hauptschulabschluss |
| mittlerer Dienst | § 3 StBAG | zwei Jahre | Realschulabschluss – siehe Finanzanwärter |
| gehobener Dienst | § 4 StBAG | drei Jahre, davon 21 Monate Fachstudien | Hochschulzugangsberechtigung |
| höherer Dienst | § 5 StBAG | mindestens zwei Jahre | abgeschlossenes Studium (mind. drei Jahre) |
Weil du meist direkt nach dem Abitur einsteigst, ist der häufigste Ausgangspunkt die Familienversicherung der Eltern. Sie endet mit dem Beginn deines Vorbereitungsdienstes – deshalb sollte der neue Vertrag zum Dienstantritt stehen. Mitbringen:
Beitrag im gehobenen Dienst berechnen
Ja. Du bist Beamtin oder Beamter auf Widerruf, auch in den Studienphasen an der Fachhochschule. Der Beihilfeanspruch besteht ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes – anders als bei einem regulären Studium.
Nur wenn du beim Zoll anfängst. Im Finanzamt bist du Landesbeamter: Nach Art. 108 Abs. 2 GG verwalten die Landesfinanzbehörden alle Steuern außer Zöllen, bundesgesetzlichen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatz- und Kraftfahrzeugsteuer. Die Sätze deines Landes findest du unter Beihilfe nach Bundesland.
Nein. Das Steuerbeamtenausbildungsgesetz ist zwar Bundesrecht, gilt aber laut seinem § 1 Abs. 1 ausdrücklich für die Ausbildung der Beamten der Steuerverwaltung der Länder. Bundesrecht regelt deine Ausbildung, Landesrecht deine Beihilfe.
Drei Jahre – so lange wie dein Vorbereitungsdienst nach § 4 Abs. 2 StBAG. Danach greift der reguläre Beihilfetarif. Rechne mit diesem Sprung, wenn du deinen Vertrag auswählst.
Die Laufbahn. Der gehobene Dienst ist ein dreijähriger Studiengang mit 21 Monaten Fachstudien (§ 4 StBAG), der mittlere Dienst ein zweijähriger Vorbereitungsdienst ohne Studium (§ 3 StBAG). Für den mittleren Dienst gibt es eine eigene Seite.
Dann gilt das Beihilferecht deines neuen Dienstherrn. Bemessungssätze, die Einkommensgrenze für Ehepartner und der Umgang mit stationären Wahlleistungen unterscheiden sich zwischen den Ländern. Dein Vertrag sollte dazu passen.
Das legt dein Bundesland fest – die Anwärterbezüge unterscheiden sich je nach Landesbesoldungsgesetz, und sie werden regelmäßig angepasst. Wir nennen hier bewusst keinen Betrag, weil eine veraltete Zahl auf einer Seite, nach der jemand seinen Versicherungsbeitrag plant, mehr schadet als nützt. Verbindlich steht die Höhe in deinem Einstellungsschreiben. Was dich die Absicherung kostet, kannst du dagegen sofort ausrechnen: zum Beitragsrechner.
Rechtsgrundlagen und Quellen – Stand 16.08.2026: Art. 108 Grundgesetz · Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG), §§ 1 bis 5 und 7 · § 62 LBG Brandenburg.
Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder und ersetzt keine Auskunft deiner Beihilfestelle oder deines Dienstherrn.