Zwei Dinge unterscheiden die Feuerwehr von jeder anderen Beamtenlaufbahn – und beide fehlen auf den meisten Seiten zum Thema: In fünf Bundesländern bekommt der Einsatzdienst Heilfürsorge statt Beihilfe. Und der Verlust der Atemschutztauglichkeit ist ein eigenes Berufsrisiko, das mit allgemeiner Dienstunfähigkeit nichts zu tun hat.
Berufsfeuerwehren werden von Städten und Gemeinden unterhalten. Der Brandschutz ist Ländersache, und die Beamtinnen und Beamten der Berufsfeuerwehr sind kommunale Beamte. Für dich gilt deshalb das Beihilferecht deines Bundeslandes – nicht die Bundesbeihilfeverordnung.
Das klingt nach einer Formalie, ist aber der Unterschied zwischen richtigen und falschen Zahlen: Die Bemessungssätze, die Einkommensgrenze für Ehepartner und die Frage, ob stationäre Wahlleistungen beihilfefähig sind, beantwortet jedes Land anders. In Brandenburg etwa sind Wahlleistungen nach § 62 Abs. 4 des Landesbeamtengesetzes nicht beihilfefähig.
Die Werte deines Landes stehen hier: Beihilfe nach Bundesland.
Ausnahmen gibt es: Wer bei einer Bundeswehrfeuerwehr anfängt, ist Beamter des Bundes und fällt unter die Bundesbeihilfeverordnung. Werkfeuerwehren in Betrieben sind in der Regel Angestelltenverhältnisse ohne Beihilfeanspruch.
Heilfürsorge gilt als Polizeithema. Das ist unvollständig. In fünf Ländern ist der Einsatzdienst der Feuerwehr ausdrücklich einbezogen – in zwei davon steht es sogar im amtlichen Titel der Verordnung.
| Land | Rechtsgrundlage | Wer erfasst ist |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | § 79 Abs. 6, 7 LBG BW → HVO vom 03.01.2011 | Einsatzdienst der Feuerwehr und technischer Dienst der Landesfeuerwehrschule |
| Bremen | § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BremBG → BremHfV | Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte des Landes und der Stadtgemeinde Bremen |
| Sachsen | SächsHfVO vom 16.06.2025, geltend seit 01.07.2026 | Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr |
| Sachsen-Anhalt | HFVO LSA § 1 i. d. F. vom 29.03.2024 | feuerwehrtechnischer Dienst im Einsatzdienst |
| Schleswig-Holstein | § 112 LBG SH → HFVO SH | Einsatzdienst der Feuerwehr – steht im amtlichen Verordnungstitel |
In allen übrigen Ländern gilt für die Feuerwehr die normale Beihilfe. Dann brauchst du vom ersten Tag an eine beihilfekonforme Restkostenversicherung.
Achte auf das Wort „Einsatzdienst“. Die Verordnungen nennen durchgehend den Einsatzdienst. Der vorbeugende Brandschutz und die Verwaltung sind damit nicht automatisch erfasst. Wenn du aus dem Einsatzdienst herauswechselst, kann sich dein Anspruch ändern – und damit dein Versicherungsbedarf.
Auch dort, wo du Heilfürsorge bekommst: Ehepartner und Kinder sind nicht einbezogen. Für sie gelten die Beihilfesätze deines Landes – meist 70 % für Ehepartner und 80 % für Kinder – und sie brauchen eine eigene beihilfekonforme Absicherung. In Schleswig-Holstein ist der Ausschluss von Angehörigen ausdrücklich geregelt.
Und „frei“ ist die Heilfürsorge nicht überall: In Schleswig-Holstein wird 1 % des Grundgehalts abgezogen (bis April 2022: 1,4 %).
Der Einsatz unter Atemschutz stellt besondere Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit. Der Arbeitgeber muss die Eignung deshalb vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durch eine ärztliche Eignungsbeurteilung feststellen lassen.
Bei hauptamtlichen Angehörigen von Berufs- und Werkfeuerwehren muss die Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt mit der Gebiets- oder Zusatzbezeichnung „Arbeitsmedizin“ durchgeführt werden. Ergeben sich während der Gültigkeit der Bescheinigung Hinweise auf Einschränkungen – oder meldest du selbst welche –, ist eine erneute Untersuchung nötig.
Ein Hinweis zur Bezeichnung: Fast überall im Netz steht noch „G 26.3“. Der DGUV Grundsatz G 26 ist seit 2022 ersetzt. Heute gelten die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, darin die Empfehlung zu Atemschutzgeräten. Wenn dir eine Quelle 2026 noch die G 26.3 als geltende Vorschrift verkauft, ist sie nicht aktuell.
Wer die Atemschutztauglichkeit verliert, ist nicht automatisch dienstunfähig. Du kannst im Einsatzdienst nicht mehr eingesetzt werden, bist aber in der Leitstelle, im Innendienst oder im vorbeugenden Brandschutz weiter verwendbar. Der Dienstherr wird dich dann versetzen – nicht pensionieren.
Genau das ist der Punkt: Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, die nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand leistet, greift in diesem Fall nicht.
Und der Verlust der Tauglichkeit ist nicht exotisch. Er kann sich aus Herz-Kreislauf-Befunden, aus der Lungenfunktion, aus dem Körpergewicht oder aus Einschränkungen ergeben, die im Alltag folgenlos wären. Bei der Polizei gibt es dasselbe Muster unter dem Namen Polizeidienstunfähigkeit.
Der Prüfpunkt ist die Klausel: Leistet dein Vertrag auch, wenn du nur die Einsatzdiensttauglichkeit verlierst und versetzt wirst – oder erst bei allgemeiner Dienstunfähigkeit? Das ist eine Frage an den konkreten Vertrag, nicht an die Vorschrift.
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In Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist der Einsatzdienst der Feuerwehr heilfürsorgeberechtigt. In allen anderen Ländern gilt die normale Beihilfe. Die Tabelle oben nennt zu jedem der fünf Länder die Rechtsgrundlage.
In aller Regel nicht. Berufsfeuerwehren sind kommunal, also gilt das Beihilferecht deines Bundeslandes. Nur bei einer Bundeswehrfeuerwehr bist du Beamter des Bundes und fällst unter die Bundesbeihilfeverordnung.
Du kannst nicht mehr im Einsatzdienst arbeiten, bleibst aber in aller Regel dienstfähig und wirst versetzt – etwa in die Leitstelle oder den vorbeugenden Brandschutz. Für die Absicherung ist das der entscheidende Fall: Eine Versicherung, die nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit leistet, greift hier nicht.
Umgangssprachlich ja, formal nein. Der DGUV Grundsatz G 26 wurde 2022 durch die DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen ersetzt. Gemeint ist dieselbe Sache: die Eignungsbeurteilung für das Tragen von Atemschutzgeräten.
Vorgeschrieben ist die Eignungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen; bei Hinweisen auf Einschränkungen zusätzlich. Ein konkretes Intervall nennen wir hier bewusst nicht, weil es sich aus der arbeitsmedizinischen Beurteilung und den Vorgaben deines Dienstherrn ergibt – frag im Zweifel deinen Betriebsarzt.
Weil sie derzeit nicht belastbar sind. Die Besoldung der Feuerwehr richtet sich ohnehin nach Landesrecht und ist von Land zu Land verschieden. Eine gerundete Zahl wäre auf dieser Seite schlechter als keine. Deinen konkreten Beitrag rechnest du besser direkt aus: zum Beitragsrechner.
Rechtsgrundlagen und Quellen – Stand 16.08.2026: § 79 LBG BW mit HVO · BremHfV · SächsHfVO · HFVO LSA § 1 · § 112 LBG SH mit HFVO SH · § 62 LBG Brandenburg · DGUV, Ärztliche Bescheinigung über die Eignungsbeurteilung (FBFHB 011), Stand 15.12.2025 · DGUV Regel 112-190, Benutzung von Atemschutzgeräten, November 2021.
Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder und ersetzt keine Auskunft deiner Beihilfestelle, deines Dienstherrn oder deines Betriebsarztes.