Als Polizeianwärter trägst du täglich Verantwortung – für deine Sicherheit, deine Gesundheit und deine Zukunft im öffentlichen Dienst. Bei der Krankenabsicherung gilt für den Polizeidienst aber eine wichtige Besonderheit, die du kennen solltest, bevor du eine private Krankenversicherung (PKV) abschließt.
Das Wichtigste zuerst: Anders als die meisten Beamtenanwärter erhalten Polizeianwärter in den meisten Bundesländern Heilfürsorge – der Dienstherr übernimmt während des aktiven Dienstes die Kosten für ärztliche, zahnärztliche und stationäre Behandlung zu 100 %. In diesem Fall brauchst du keine anteilige PKV-Vollversicherung wie ein normaler Anwärter, sondern vor allem eine Anwartschaft für die Zeit nach dem aktiven Dienst. In einigen Ländern (z. B. Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland) gilt dagegen die normale Beihilfe – dann ist eine PKV-Restkostenversicherung sinnvoll.
Heilfürsorge oder Beihilfe? Das gilt für Polizeianwärter
Welche Regelung für dich gilt, hängt vom Dienstherrn und vom Bundesland ab. Grob lässt es sich so zusammenfassen:
- Heilfürsorge (Dienstherr zahlt 100 %) – u. a. Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (einfacher/mittlerer Dienst), Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. In mehreren dieser Länder kannst du die Heilfürsorge einmalig ablehnen und stattdessen Beihilfe wählen.
- Beihilfe (anteilige Erstattung wie bei anderen Beamten) – u. a. Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie Berlin (gehobener Dienst).
Die genaue Regelung und die Beihilfesätze deines Landes findest du hier: Beihilfe je Bundesland. Im Zweifel hilft ein Blick in dein Landes-Polizeibeamtengesetz oder eine kurze Rückfrage bei deinem Dienstherrn.
So bist du als Polizeianwärter abgesichert
Die folgende Übersicht zeigt die beiden möglichen Fälle im aktiven Dienst – Heilfürsorge oder Beihilfe – und worauf es jeweils ankommt.
Krankenversorgung im aktiven Polizeidienst
Mit Heilfürsorge (die meisten Länder)
0% Restkosten*
Dienstherr (Heilfürsorge) 100%
Mit Beihilfe (z. B. HE, BB, RP, SL)
50% Restkosten
Ehepartner / Kinder (immer Beihilfe)
20–50% Restkosten
* Hinweis: Bei Heilfürsorge bleiben in der Regel nur Wahlleistungen offen (z. B. Chefarzt, Zweibettzimmer). Familienangehörige sind nicht von der Heilfürsorge erfasst – für sie gelten die normalen Beihilfesätze deines Landes. Bemessungssätze variieren je Bundesland: Beihilfe je Bundesland.
Was Polizeianwärter wirklich brauchen
Je nach Regelung sind unterschiedliche Bausteine sinnvoll:
- Anwartschaftsversicherung („F-Anwartschaft") – sichert dir bei Heilfürsorge das Recht auf eine PKV zu späteren Konditionen, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wichtig, weil die Heilfürsorge mit dem aktiven Dienst endet und im Ruhestand der normale Beihilfeanspruch greift.
- Wahlleistungs-Zusatzversicherung – für Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer, soweit dein Land hierfür eine ergänzende Beihilfe vorsieht.
- PKV-Restkostenversicherung – wenn du Beihilfe statt Heilfürsorge bekommst, deckt sie den Anteil ab, den die Beihilfe nicht erstattet.
- Absicherung der Familie – Ehepartner und Kinder haben Anspruch auf Beihilfe (nicht auf Heilfürsorge) und benötigen daher eine eigene beihilfekonforme PKV-Restkostenversicherung.
Checkliste Unterlagen
- Anwärterbescheid oder Ernennungsurkunde
- Nachweis, ob Heilfürsorge oder Beihilfe gilt (Dienstherr / Landesrecht)
- Nachweis der Vorversicherung (GKV oder PKV)
- Angaben zu Ehepartner / Kindern (für deren Beihilfe & Absicherung)
- Aktuelle Diagnosen oder Medikamente (falls vorhanden)
FAQ: PKV für Polizeianwärter
Bekomme ich als Polizeianwärter Beihilfe oder Heilfürsorge?
In den meisten Bundesländern erhalten Polizeianwärter Heilfürsorge (der Dienstherr trägt die Behandlungskosten zu 100 %). In einigen Ländern – z. B. Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Saarland – gilt stattdessen die normale Beihilfe. Welche Regelung für dich gilt, hängt vom Bundesland ab:
Beihilfe je Bundesland.
Brauche ich mit Heilfürsorge überhaupt eine PKV?
Eine anteilige PKV-Vollversicherung brauchst du während der Heilfürsorge in der Regel nicht. Sinnvoll sind aber eine Anwartschaft (für die Zeit nach dem aktiven Dienst) und – sofern dein Land das vorsieht – eine Zusatzversicherung für Wahlleistungen. Außerdem benötigen Ehepartner und Kinder eine eigene Absicherung.
Was ist eine Anwartschaftsversicherung und warum ist sie wichtig?
Mit einer Anwartschaft sicherst du dir das Recht, später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine PKV zu wechseln – zu günstigen Einstiegskonditionen. Das ist für Polizisten mit Heilfürsorge besonders wichtig, weil die Heilfürsorge mit dem Ende des aktiven Dienstes wegfällt und dann der normale Beihilfeanspruch greift.
Wie berechnet sich mein Beitrag?
Abhängig von Alter, Gesundheitsangaben, gewähltem Leistungsumfang und Selbstbehalt – und davon, ob es um eine Anwartschaft, eine Zusatzversicherung oder eine Restkostenversicherung geht. Der
PKV-Rechner hilft dir bei einer ersten Einschätzung.
Kann ich später den Tarif wechseln?
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers ist nach § 204 VVG möglich. Gerade beim Übergang von Heilfürsorge in den Beihilfeanspruch (Ruhestand) ist eine persönliche Beratung sinnvoll.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die Heilfürsorge- bzw. Beihilfevorschriften deines Dienstherrn und Bundeslandes.