PKV für PolizeianwärterHeilfürsorge, Beihilfe & die richtige Absicherung im PolizeidienstRichtig abgesichert als PolizeianwärterOb Heilfürsorge oder Beihilfe – hier erfährst du, wie Polizeianwärter im aktiven Dienst krankenversichert sind und welche private Absicherung (Anwartschaft, Wahlleistungen, Familie) wirklich sinnvoll ist.Der Satz „Polizisten haben doch Heilfürsorge“ stimmt heute nur noch für einen Teil der Anwärter. In drei von sechzehn Bundesländern gibt es sie für Neueinsteiger gar nicht mehr, in drei weiteren nur befristet oder unter Bedingungen. Wer sich darauf verlässt, was ein zehn Jahre älterer Kollege hat, versichert sich unter Umständen falsch.
Ob du als Polizeianwärter eine volle beihilfekonforme Krankenversicherung brauchst oder nur eine Anwartschaft, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Bekommst du Heilfürsorge oder Beihilfe? Die Antwort steht nicht in deinem Einstellungsschreiben, sondern im Beamtengesetz deines Dienstherrn – und die Länder haben sich in den letzten zehn Jahren deutlich auseinanderentwickelt.
Die folgende Übersicht nennt zu jedem Dienstherrn die Rechtsgrundlage. Sie ist der Stand vom 16. August 2026.
| Dienstherr | Heilfürsorge | Rechtsgrundlage | Was du wissen musst |
|---|---|---|---|
| Bund (Bundespolizei) | ja | § 70 Abs. 2 BBesG | solange ein Besoldungsanspruch besteht – keine Begrenzung auf die Ausbildung |
| Baden-Württemberg | ja | § 79 Abs. 6, 7 LBG BW → HVO vom 03.01.2011 | gilt zusätzlich für den Einsatzdienst der Feuerwehr sowie Vollzugs- und Werkdienst im Justizvollzug |
| Bayern | eingeschränkt | Art. 96 BayBesG | nur für die Bereitschaftspolizei in Ausbildung mit Gemeinschaftsunterkunft, für Einsatzstufen ohne Stammpersonal und für alle übrigen nur bei Einsatz oder Übung |
| Berlin | eingeschränkt | § 103 LBG Berlin | nur mittlerer Dienst der Schutzpolizei im Vorbereitungs- oder Ausbildungsdienst; sonst nur bei besonderer Verwendung oder Bereitstellung |
| Brandenburg | ja | § 114 LBG Brandenburg → BbgPolHV | dauerhaft, „solange ihnen Besoldung, Elternzeit oder Urlaub nach § 77 Abs. 2 zusteht“ |
| Bremen | ja | § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BremBG → BremHfV | dauerhaft; gilt auch für die Berufsfeuerwehr |
| Hamburg | ja | § 112 HmbBG | dauerhaft, aber mit Sachbezug von 1,4 % des Grundgehalts – im Vorbereitungsdienst wird dieser nicht auf die Anwärterbezüge angerechnet |
| Hessen | nein | HBG vom 27.05.2013, §§ 107–112a | seit 2014 abgeschafft; der Polizei-Abschnitt des geltenden HBG enthält keinen Heilfürsorge-Paragrafen mehr. Es gilt Beihilfe nach § 80 HBG |
| Mecklenburg-Vorpommern | ja | § 112 LBG M-V | „solange sie Dienst- oder Anwärterbezüge erhalten“, auch in der Elternzeit |
| Niedersachsen | ja | § 114 NBG | mit Besoldungsabzug; Stichtage 31.12.2016 und 31.12.2017 für vorher nur Beihilfeberechtigte |
| Nordrhein-Westfalen | ja | § 112 Abs. 2 LBG NRW → FHVOPol vom 01.04.2019 | dauerhaft und ohne Eigenbeteiligung; bleibt bei anerkannter Polizeidienstunfähigkeit bestehen, solange Bezüge fließen |
| Rheinland-Pfalz | nein | § 113a LBG RP | nur noch für Beamte, die am 30.09.2017 bereits berechtigt waren. Für Neueinsteiger geschlossen |
| Saarland | nein | – | es gibt keine Rechtsgrundlage; im Saarländischen Beamtengesetz kommt Heilfürsorge nicht vor |
| Sachsen | ja | SächsHfVO vom 16.06.2025, geltend seit 01.07.2026 | umfasst auch Feuerwehr, Justizvollzug und Justizwachtmeisterdienst; nach dem Ausscheiden noch höchstens zwei Monate |
| Sachsen-Anhalt | ja | HFVO LSA § 1 i. d. F. vom 29.03.2024 | umfasst auch den feuerwehrtechnischen Dienst im Einsatzdienst |
| Schleswig-Holstein | ja | § 112 LBG SH → HFVO SH | Abzug von 1 % des Grundgehalts (bis April 2022: 1,4 %); gilt auch für den Einsatzdienst der Feuerwehr |
| Thüringen | eingeschränkt | § 103 ThürBG | nur im Vorbereitungsdienst für den mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst – danach Beihilfe |
Die Beihilfesätze deines Landes stehen auf der jeweiligen Landesseite: Beihilfe nach Bundesland.
Das Muster wird erst sichtbar, wenn man die Länder nebeneinanderlegt: Die Heilfürsorge wird bundesweit abgeschmolzen.
Dazu kommen drei Länder mit Einschränkungen: In Thüringen endet die Heilfürsorge mit dem Vorbereitungsdienst, in Berlin gilt sie nur für den mittleren Dienst der Schutzpolizei, in Bayern hängt sie in der Ausbildung an der Gemeinschaftsunterkunft der Bereitschaftspolizei.
Der praktische Fall: Wer heute in Rheinland-Pfalz zur Polizei geht, braucht von Anfang an eine volle beihilfekonforme Krankenversicherung – während der Kollege im Nachbarland Heilfürsorge hat und nur eine Anwartschaft benötigt. Beide tragen dieselbe Uniform. Diesen Unterschied sieht man dem Beruf nicht an.
Das ist der Punkt, der in Beratungsgesprächen am häufigsten untergeht: Die Heilfürsorge erfasst die Beamtin oder den Beamten selbst. Ehepartner und Kinder bleiben bei Beihilfe und brauchen eine eigene beihilfekonforme Krankenversicherung.
Ausdrücklich geregelt ist das in Nordrhein-Westfalen („Ehegatten und Kinder sind nicht einbezogen“) und in Schleswig-Holstein. In Brandenburg, Bremen, Sachsen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nennt der Anspruchsparagraf ebenfalls nur die Beamten selbst.
Für deine Familie ist der Bemessungssatz deines Landes maßgeblich – für Ehepartner meist 70 %, für Kinder 80 %, in Brandenburg etwa nach § 62 Abs. 5 LBG. Die Werte je Land findest du unter Beihilfe nach Bundesland.
| Land | Eigenbeteiligung |
|---|---|
| Hamburg | 1,4 % des Grundgehalts – im Vorbereitungsdienst nicht auf die Anwärterbezüge angerechnet |
| Schleswig-Holstein | 1 % des Grundgehalts (bis April 2022: 1,4 %) |
| Niedersachsen | Besoldungsabzug |
| Nordrhein-Westfalen | ausdrücklich ohne Eigenbeteiligung |
Die Hamburger Regelung ist für Anwärter die günstigste Variante: Während des Vorbereitungsdienstes zahlst du nichts, erst nach der Ausbildung greift der Sachbezug von 1,4 %.
Für den Polizeivollzugsdienst gilt ein anderer Dienstunfähigkeitsbegriff als für alle übrigen Beamten. Der Wortlaut in § 116 des Landesbeamtengesetzes Brandenburg zeigt die Konstruktion, die sich fast wortgleich in den anderen Ländern und in § 4 BPolBG für die Bundespolizei wiederfindet:
„Der Polizeivollzugsbeamte ist abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 1 bis 3 des Beamtenstatusgesetzes und § 37 Absatz 2 dieses Gesetzes dann dienstunfähig, wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt (Polizeidienstunfähigkeit) …“
Zwei Dinge macht der Wortlaut sichtbar, die eine Zusammenfassung verschluckt:
Festgestellt wird sie durch den Dienstvorgesetzten auf Grundlage eines polizeiärztlichen oder amtsärztlichen Gutachtens – bei der Bundespolizei durch einen beamteten Bundespolizeiarzt.
Man kann polizeidienstunfähig und trotzdem allgemein dienstfähig sein. Das Gesetz sieht für diesen Fall ausdrücklich die Weiterverwendung vor: § 4 Abs. 3 BPolBG verweist auf § 44 Bundesbeamtengesetz und ermächtigt die Bundesregierung, jährlich festzulegen, in welchem Umfang Stellen für anderweitig zu verwendende Polizeivollzugsbeamte vorbehalten werden.
Wer polizeidienstunfähig, aber allgemein dienstfähig ist, geht also nicht in den Ruhestand, sondern wird versetzt – typischerweise in den Innendienst. Eine Dienstunfähigkeitsabsicherung, die nur bei allgemeiner Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand leistet, greift in diesem Fall nicht.
Der Prüfpunkt ist die Klausel: Deckt dein Vertrag die Polizeidienstunfähigkeit als eigenen Leistungsauslöser ab – oder nur die allgemeine Dienstunfähigkeit? Das ist eine Frage an den konkreten Vertrag, nicht an das Gesetz. Genau deshalb lohnt sich hier ein Gespräch.
Beitrag als Polizeianwärter berechnen
Das hängt vom Dienstherrn ab. Bei der Bundespolizei und in zehn Ländern bekommst du Heilfürsorge, in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland Beihilfe, in Bayern, Berlin und Thüringen nur unter Bedingungen. Die Tabelle oben nennt zu jedem Fall die Rechtsgrundlage.
Keine Vollversicherung, aber eine Anwartschaft. Die Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienst; danach greift die Beihilfe und du brauchst eine Restkostenversicherung. Die Anwartschaft hält dir den Zugang offen, ohne dass du dich Jahre später erneut gesundheitlich prüfen lassen musst.
Nein. Die Heilfürsorge gilt für dich selbst. Für Ehepartner und Kinder gelten die Beihilfesätze deines Landes, und sie brauchen eine eigene beihilfekonforme Absicherung.
Der Anspruch richtet sich nach dem neuen Dienstherrn. Ein Wechsel von Nordrhein-Westfalen nach Hessen bedeutet den Wechsel von der Heilfürsorge in die Beihilfe – und damit den Bedarf an einer vollen Restkostenversicherung. Das ist der Moment, in dem eine bestehende Anwartschaft ihren Wert zeigt.
Die Polizeidienstunfähigkeit ist der strengere, laufbahnspezifische Maßstab: Sie greift, wenn du den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügst und deine volle Verwendungsfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb von zwei Jahren zurückkehrt. Du kannst polizeidienstunfähig sein und trotzdem allgemein dienstfähig – dann wirst du versetzt, nicht pensioniert.
Weil sie derzeit nicht belastbar sind. Die amtliche Anlage VIII zum Bundesbesoldungsgesetz steht auf dem Stand vom 01.03.2024, während die Anwärterbezüge seither zweimal erhöht wurden. Eine gerundete Zahl wäre auf dieser Seite schlechter als keine. Deinen konkreten Beitrag rechnest du besser direkt aus: zum Beitragsrechner.
Rechtsgrundlagen und Quellen – Stand 16.08.2026: § 70 Abs. 2 BBesG (Bund) · § 79 LBG BW mit HVO · Art. 96 BayBesG · § 103 LBG Berlin · BbgPolHV und §§ 62, 114, 116 LBG Brandenburg · BremHfV · § 112 HmbBG · HBG §§ 80, 107–112a · § 112 LBG M-V · § 114 NBG · FHVOPol NRW · § 113a LBG RP · SächsHfVO · HFVO LSA · § 112 LBG SH · § 103 ThürBG · § 4 BPolBG.
Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder und ersetzt keine Auskunft deiner Beihilfestelle oder deines Dienstherrn.