Besonderheit: In Niedersachsen erhöht sich der Beihilfebemessungssatz ab dem 2. berücksichtigungsfähigen Kind auf 70 %. Diese Erhöhung bleibt auch im Ruhestand bestehen.
Erhalten 50 % Beihilfe auf beihilfefähige Ausgaben.
Beamte auf Probe oder Lebenszeit erhalten 50 %, mit mindestens 2 Kindern 70 %.
Ehegatten und Kinder können 80 % Beihilfe erhalten, wenn sie berücksichtigungsfähig sind.
100 % Beihilfe für zugelassene Ärzte nach GOÄ.
Beihilfefähig nach Empfehlungen, z. B. Check-ups, Krebsvorsorge.
Bis 80 % Beihilfe, ggf. mit Höchstbeträgen je Sitzung.
100 % für verschreibungspflichtige Mittel. Keine Beihilfe für rezeptfreie Präparate.
Physiotherapie, Logopädie – beihilfefähig nach ärztlicher Verordnung.
Rollstühle, Prothesen etc. – häufig 100 %, ggf. mit Höchstbeträgen.
Feste Pauschalen – z. B. 13–15 € pro Glas, max. 100 € fürs Gestell.
100 % bei medizinischer Notwendigkeit und stationärer Aufnahme.
Keine Beihilfe für Chefarzt & Zweibettzimmer. Aufpreis privat zu tragen.
Beihilfefähig mit vorheriger Genehmigung. Zuzahlung: ca. 10 €/Tag üblich.
100 % Beihilfe bei Basisleistungen nach GOZ.
Bis ca. 60 % Beihilfe – Eigenanteile möglich.
Bei Kindern meist beihilfefähig bis 80 %.
Beihilfe bis zu festgelegten Höchstsätzen. Eigenanteil häufig notwendig.
Nur medizinisch notwendige Materialien beihilfefähig.
Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen beihilfefähig.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung. Höhe abhängig vom Pflegegrad.
Beihilfe-App im App Store oder Google Play – Belege einreichen & Status prüfen.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf den aktuellen Beihilfevorschriften Niedersachsen und dient nur zur Information.