Als Vermessungs-Beamtenanwärter/in arbeitest du an der Schnittstelle von Technik, Natur und Verwaltung. Ob Geoininformationssysteme, Katasterwesen oder Bauleitplanung – du trägst Verantwortung für präzise Daten und Karten, die die unverzichtbare Grundlage vieler wichtiger Entscheidungen im öffentlichen Dienst bilden.
Damit du gesundheitlich und finanziell von Beginn an optimal abgesichert bist, ergänzt die private Krankenversicherung (PKV) deine Beihilfe und übernimmt zuverlässig die verbleibenden Restkosten – etwa für Arztbesuche, Klinikaufenthalten oder Zahnleistungen.
Welche Beihilfe für dich gilt, hängt von deinem Dienstherrn ab – und das ist längst nicht immer der Bund. Nach Art. 30 GG ist die Erfüllung staatlicher Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder; der Bund ist die Ausnahme. Steht in deinem Einstellungsschreiben eine Landes- oder Kommunalbehörde, gilt das Beihilferecht deines Landes – nicht die Bundesbeihilfeverordnung. Die Sätze je Land findest du unter Beihilfe nach Bundesland.
Die Beihilfe übernimmt einen großen Teil der beihilfefähigen Kosten – für Beamtinnen und Beamte meist 50 % – und die private Krankenversicherung deckt die Restkosten. Die genauen Bemessungssätze, die Einkommensgrenze für Ehepartner und der Umgang mit stationären Wahlleistungen stehen im Recht deines Dienstherrn und unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern erheblich.
Hinweis: Richtwerte nach dem Recht deines Dienstherrn. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland variieren. Prüfe die länderspezifischen Unterschiede hier: Beihilfe je Bundesland.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information. Maßgeblich sind die offiziellen Beihilfevorschriften des jeweiligen Bundeslands.
Rechtsgrundlage und Quelle – Stand 18.08.2026: Art. 30 GG. Danach sind staatliche Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Welche Beihilfeordnung für dich gilt, richtet sich nach deinem tatsächlichen Dienstherrn. Maßgeblich sind deine Ernennungsurkunde beziehungsweise dein Einstellungsschreiben und die Auskunft deiner Beihilfestelle. Diese Seite ersetzt keine individuelle Auskunft des Dienstherrn oder der Beihilfestelle.