Ein Rechtsreferendariat bedeutet nicht automatisch Beamtenverhältnis, Beihilfe und PKV. Entscheidend ist der Status, den dein Bundesland im Aufnahmebescheid festlegt. Schließe eine beihilfekonforme private Krankenversicherung erst ab, wenn der Beihilfeanspruch schriftlich bestätigt ist.
Bezeichnungen wie „Richteranwärter“, „Rechtsreferendar“ oder „juristischer Vorbereitungsdienst“ sagen allein noch nicht, wie du krankenversichert wirst. Prüfe die rechtliche Form des Vorbereitungsdienstes und nicht nur die spätere Berufsperspektive.
| Was in deinen Unterlagen steht | Was du vor Vertragsabschluss klären musst |
|---|---|
| Beamtenverhältnis auf Widerruf | Beihilfeordnung und Bemessungssatz des Landes; dazu passende Restkostenversicherung |
| Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis oder eine andere Ausbildungsform | Krankenversicherungs- und Beihilfestatus schriftlich beim Oberlandesgericht oder der zuständigen Personalstelle bestätigen lassen |
Ohne diese Prüfung besteht das Risiko, eine Restkostenversicherung abzuschließen, obwohl kein passender Beihilfeanspruch besteht.
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert nach § 5b Abs. 1 DRiG grundsätzlich zwei Jahre. Vorgesehen sind Pflichtstationen bei einem Zivilgericht, einer Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt sowie eine oder mehrere Wahlstationen.
§ 5b Abs. 7 DRiG überlässt die Einzelheiten dem Landesrecht. Deshalb darf eine bundesweite Informationsseite nicht pauschal behaupten, jeder Referendar sei Beamter auf Widerruf oder habe automatisch Beihilfe.
Prüfschritt vor jeder PKV: Bitte die zuständige Personalstelle um eine schriftliche Aussage zu deinem Status, deinem Beihilfeanspruch, dem Bemessungssatz und dem Beginn des Anspruchs. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine beihilfekonforme PKV überhaupt die richtige Vertragsform ist.
Dann richtet sich die Absicherung nach der Beihilfeordnung deines Bundeslandes. Die private Krankenversicherung deckt nur den verbleibenden Kostenanteil. Ändert sich dein Status nach dem zweiten Staatsexamen, muss auch der Versicherungsschutz neu geprüft werden.
Beitrag nur bei bestätigter Beihilfe berechnen
Nein, das darf nicht bundesweit unterstellt werden. Maßgeblich sind Landesrecht und Aufnahmebescheid.
Nein. Entscheidend ist die ausdrückliche rechtliche Einordnung in deinen Unterlagen und die Auskunft der zuständigen Stelle.
Erst wenn Status, Beihilfeanspruch, Bemessungssatz und Beginn des Anspruchs bestätigt sind.
Rechtsgrundlagen und Quellen – Stand 18.08.2026: § 5b DRiG · Art. 30 GG.
Diese Seite beschreibt die bundesrechtlichen Grundlagen und die notwendige Statusprüfung. Sie ersetzt keine verbindliche Auskunft des Oberlandesgerichts, des Dienstherrn oder der Beihilfestelle.