Als Ingenieuranwärter/in (z. B. Bau, Elektro, Maschinenbau, IT, Vermessung) startest du in eine verantwortungsvolle Laufbahn mit anspruchsvollen Projekten zwischen Büro, Baustelle und Außendienst. Für eine starke Absicherung ergänzt die private Krankenversicherung (PKV) deine Beihilfe und übernimmt die Restkosten – etwa bei Arztbesuchen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen.
Welche Beihilfe für dich gilt, hängt von deinem Dienstherrn ab – und das ist längst nicht immer der Bund. Nach Art. 30 GG ist die Erfüllung staatlicher Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder; der Bund ist die Ausnahme. Steht in deinem Einstellungsschreiben eine Landes- oder Kommunalbehörde, gilt das Beihilferecht deines Landes – nicht die Bundesbeihilfeverordnung. Die Sätze je Land findest du unter Beihilfe nach Bundesland.
Die Beihilfe übernimmt einen großen Teil der beihilfefähigen Kosten – für Beamtinnen und Beamte meist 50 % – und die private Krankenversicherung deckt die Restkosten. Die genauen Bemessungssätze, die Einkommensgrenze für Ehepartner und der Umgang mit stationären Wahlleistungen stehen im Recht deines Dienstherrn und unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern erheblich.
Hinweis: Richtwerte nach Beispiel Bund. In den Ländern können Sätze und Leistungen abweichen (z. B. Wahlleistungen, Höchstsätze). Prüfe dein Land hier: Beihilfe je Bundesland.
Hinweis: Inhalte dienen der Orientierung. Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften deines Bundeslands und die Tarifbedingungen deines Versicherers.
Rechtsgrundlage und Quelle – Stand 18.08.2026: Art. 30 GG. Danach sind staatliche Aufgaben grundsätzlich Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.
Welche Beihilfeordnung für dich gilt, richtet sich nach deinem tatsächlichen Dienstherrn. Maßgeblich sind deine Ernennungsurkunde beziehungsweise dein Einstellungsschreiben und die Auskunft deiner Beihilfestelle. Diese Seite ersetzt keine individuelle Auskunft des Dienstherrn oder der Beihilfestelle.