Beihilfe in Thüringen für Beamte & AnwärterBemessungssätze, Zuständigkeit & PKV-Restkostenschutz
Beihilfe in Thüringen: wichtige Infos & LeistungenAls Beamter oder Anwärter in Thüringen erhältst du Beihilfe nach der Thüringer Beihilfeverordnung. Hier findest du die Bemessungssätze, Leistungen und Besonderheiten – und wie die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil absichert.Besonderheit in Thüringen: Der Bemessungssatz beträgt 50 % und steigt erst ab mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 % (ein Kind allein erhöht den Satz noch nicht). Versorgungsempfänger erhalten 70 %, Kinder/Waisen 80 %, Ehe-/Lebenspartner 70 % bis zu eigenen Jahreseinkünften von rund 18.000 € (darüber 0 %). Thüringen war außerdem das erste Bundesland mit pauschaler Beihilfe (seit 01.01.2020) als Alternative für gesetzlich Versicherte.
Wichtig zu verstehen: Die Beihilfe erstattet nicht 100 % deiner Kosten, sondern deinen persönlichen Bemessungssatz (als Beamtenanwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil übernimmt deine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung).
„Beihilfefähig" bedeutet zunächst nur: Eine Leistung wird dem Grunde nach anerkannt. Wie viel davon erstattet wird, bestimmt dann dein Bemessungssatz. Zusammen dürfen Beihilfe und Versicherung höchstens 100 % der tatsächlichen Kosten erstatten (Hundert-Prozent-Grenze).
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Kosten übernimmt – z. B. 50 % bei Anwärtern, 70 % ab mindestens zwei Kindern, 80 % bei Kindern.
Eine Aufwendung, die nach der Thüringer Beihilfeverordnung dem Grunde nach anerkannt ist. Erst auf diesen Betrag wird der Bemessungssatz angewendet.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ). Sie regeln, wie privatärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Die Beihilfe erkennt Kosten in der Regel bis zu bestimmten Gebührensätzen an.
Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer. In Thüringen sind sie beihilfefähig – von der berechneten Beihilfe werden allerdings 25 € pro Tag (privatärztliche Behandlung) bzw. 7,50 € pro Tag (Zweibettzimmer) abgezogen.
Seit 01.01.2020 können sich Beihilfeberechtigte in Thüringen statt der klassischen Beihilfe für eine pauschale Beihilfe entscheiden. Sie bezuschusst den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist vor allem für freiwillig gesetzlich Versicherte interessant. Die Wahl gilt in der Regel dauerhaft.
Die private Krankenversicherung, die genau den Teil der Kosten absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Seit 2009 ist eine solche Absicherung für Beihilfeberechtigte Pflicht.
Zuständig ist die Thüringer Beihilfeverwaltung (Thüringer Landesfinanzdirektion).
Belege lassen sich über das Online-Portal der Thüringer Beihilfeverwaltung einreichen; Infos und Formulare gibt es auf der Beihilfeseite des Landes.
Die folgenden Leistungen sind nach der Thüringer Beihilfeverordnung beihilfefähig. Erstattet wird jeweils dein persönlicher Bemessungssatz (z. B. 50 % als Anwärter) der anerkannten Kosten – nicht der volle Betrag. Höchstbeträge, Eigenbehalte und Voraussetzungen sind möglich.
Ärztliche Leistungen sind nach der GOÄ beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz der anerkannten Kosten.
Früherkennung und Vorsorge (z. B. Check-ups, Krebsfrüherkennung) sind im Rahmen der Vorschriften beihilfefähig.
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sind ärztlich verordnet beihilfefähig; rezeptfreie Mittel in der Regel nicht.
Heilpraktiker-Leistungen sind bis zu den festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig.
Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstuhl) sind nach ärztlicher Verordnung beihilfefähig – teils mit Höchstbeträgen.
Brillen und Sehhilfen sind nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig.
Regelleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig (erstattet zum jeweiligen Bemessungssatz).
In Thüringen sind privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und der Zweibettzimmerzuschlag beihilfefähig. Von der berechneten Beihilfe werden jedoch 25 € pro Tag (privatärztliche Behandlung) bzw. 7,50 € pro Tag (Zweibettzimmer) abgezogen. Mehrkosten für ein Einbettzimmer gegenüber dem Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig.
Beihilfefähig mit vorheriger Anerkennung bzw. Genehmigung; Eigenbehalte sind möglich.
Zahnärztliche Leistungen nach der GOZ sind beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz.
Zahnersatz ist beihilfefähig; Material- und Laborkosten können begrenzt sein, sodass häufig ein Eigenanteil bleibt.
Kieferorthopädische Behandlungen sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen nach ärztlicher Empfehlung beihilfefähig.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Beamtenanwärter erhalten in der Regel einen Bemessungssatz von 50 %. Die restlichen 50 % werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Ja. Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig – allerdings werden 25 € pro Tag (Privatarzt) bzw. 7,50 € pro Tag (Zweibettzimmer) von der Beihilfe abgezogen. Einbettzimmer-Mehrkosten sind nicht beihilfefähig.
Ja. Thüringen hat als erstes Bundesland zum 01.01.2020 die pauschale Beihilfe eingeführt. Sie ist eine Alternative für freiwillig gesetzlich Versicherte und bezuschusst den GKV-Beitrag. Die Entscheidung dafür gilt in der Regel dauerhaft.
Nein. Die Beihilfe übernimmt nur deinen Bemessungssatz (als Anwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt die private Krankenversicherung als Restkostenversicherung ab.
Stand: Juni 2026 · Quelle: Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhVO) / tbv.thueringen.de. Diese Übersicht dient nur zur Information; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.