Erhalten 50 % Beihilfe auf beihilfefähige Ausgaben in Schleswig-Holstein.
Beamte erhalten 50 %, mit zwei oder mehreren Kindern 70 % Beihilfe.
Ehegatten bis 70 % Beihilfe, Kinder 80 %, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
100 % Beihilfe für Leistungen durch zugelassene Ärztinnen und Ärzte nach GOÄ.
Beihilfefähig nach den Empfehlungen der Gesundheitsvorsorge, z. B. Krebsfrüherkennung.
Verschreibungspflichtige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sind beihilfefähig; Höchstbeträge möglich.
Beihilfefähig bei medizinischer Notwendigkeit, Einweisung und anerkannter Einrichtung. Zuzahlung: 10 €/Tag, max. 28 Tage pro Jahr.
Chefarzt- und Zweibettzimmerleistungen sind grundsätzlich nicht beihilfefähig.
100 % Beihilfe für notwendige Zahnbehandlungen nach GOZ.
Beihilfe bis zu 60–80 % je nach Maßnahme, ggf. mit Eigenanteil.
Leistungsansprüche bestehen in Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung, je nach Pflegegrad.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf der offiziellen Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein und dem Beihilfe-Leitfaden. Verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der geltenden Rechtsvorschriften.