Beihilfe in Nordrhein-Westfalen für Beamte & AnwärterBemessungssätze, Zuständigkeit & PKV-Restkostenschutz
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen: wichtige Infos & LeistungenAls Beamter oder Anwärter in Nordrhein-Westfalen erhältst du Beihilfe nach der Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW). Hier findest du die Bemessungssätze, Leistungen und Besonderheiten – und wie die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil absichert.Besonderheit in Nordrhein-Westfalen: Der Bemessungssatz beträgt 50 % und steigt auf 70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für Versorgungsempfänger. Ehepartner/Lebenspartner erhalten 70 % bis zu eigenen Jahreseinkünften von 23.861 € (darüber 0 %), Kinder 80 %. Stationäre Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) sind beihilfefähig. Zusätzlich gibt es in NRW eine jährliche Kostendämpfungspauschale, von der Beamtenanwärter in der Regel ausgenommen sind.
Wichtig zu verstehen: Die Beihilfe erstattet nicht 100 % deiner Kosten, sondern deinen persönlichen Bemessungssatz (als Beamtenanwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil übernimmt deine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung).
„Beihilfefähig" bedeutet zunächst nur: Eine Leistung wird dem Grunde nach anerkannt. Wie viel davon erstattet wird, bestimmt dann dein Bemessungssatz. Zusammen dürfen Beihilfe und Versicherung höchstens 100 % der tatsächlichen Kosten erstatten (Hundert-Prozent-Grenze).
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Kosten übernimmt – z. B. 50 % bei Anwärtern, 70 % bei mindestens zwei Kindern, 80 % bei Kindern.
Eine Aufwendung, die nach der Beihilfenverordnung NRW dem Grunde nach anerkannt ist. Erst auf diesen Betrag wird der Bemessungssatz angewendet.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ). Sie regeln, wie privatärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Die Beihilfe erkennt Kosten in der Regel bis zu bestimmten Gebührensätzen an.
Ein jährlicher Selbstbehalt, der in NRW je nach Besoldungsgruppe von der Beihilfe abgezogen wird. Beamtenanwärter sind in der Regel ausgenommen.
Ein fester Selbstbehalt, der von der Beihilfe abgezogen wird – z. B. bei stationären Wahlleistungen. Gute PKV-Tarife können solche Eigenbehalte auffangen.
Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer. In NRW sind sie beihilfefähig – mit einem Tages-Eigenbehalt.
Die private Krankenversicherung, die genau den Teil der Kosten absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Seit 2009 ist eine solche Absicherung für Beihilfeberechtigte Pflicht.
Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW (LBV NRW).
Belege können digital oder per Post eingereicht werden; Details stellt das LBV NRW bereit.
Die folgenden Leistungen sind nach der Beihilfenverordnung NRW beihilfefähig. Erstattet wird jeweils dein persönlicher Bemessungssatz (z. B. 50 % als Anwärter) der anerkannten Kosten – nicht der volle Betrag. Höchstbeträge, Eigenbehalte und Voraussetzungen sind möglich.
Ärztliche Leistungen sind nach der GOÄ beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz der anerkannten Kosten.
Früherkennung und Vorsorge (z. B. Check-ups, Krebsfrüherkennung) sind im Rahmen der Vorschriften beihilfefähig.
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sind ärztlich verordnet beihilfefähig; rezeptfreie Mittel in der Regel nicht.
Heilpraktiker-Leistungen sind bis zu den festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig.
Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstuhl) sind nach ärztlicher Verordnung beihilfefähig – teils mit Höchstbeträgen.
Sehhilfen sind in NRW vor allem für Kinder und Jugendliche beihilfefähig; für Erwachsene nur in bestimmten Fällen.
Regelleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig (erstattet zum jeweiligen Bemessungssatz).
In NRW sind privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und der Zweibettzimmerzuschlag beihilfefähig. Abgezogen werden je Tag 10 € (privatärztliche Behandlung) und 15 € (Zweibettzimmer), jeweils für höchstens 20 Tage im Jahr. Nicht beihilfefähig ist der Aufpreis fürs Einbettzimmer gegenüber dem Zweibettzimmer.
Beihilfefähig mit vorheriger Anerkennung bzw. Genehmigung; Eigenbehalte sind möglich.
Zahnärztliche Leistungen nach der GOZ sind beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz.
Zahnersatz ist beihilfefähig; Material- und Laborkosten werden anteilig anerkannt. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (Anwärter) ist Zahnersatz im Vorbereitungsdienst oft erst eingeschränkt beihilfefähig (z. B. bei Unfall oder nach einer Mindestdienstzeit).
Kieferorthopädische Behandlungen sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen nach ärztlicher Empfehlung beihilfefähig.
Implantate sind beihilfefähig; die Anzahl je Kiefer ist begrenzt (in medizinisch begründeten Fällen).
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Beamtenanwärter erhalten in der Regel einen Bemessungssatz von 50 %. Die restlichen 50 % werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Ja. Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer sind beihilfefähig; dabei werden je Tag 10 € bzw. 15 € (max. 20 Tage) abgezogen.
Ein jährlicher Selbstbehalt, der je nach Besoldungsgruppe von der Beihilfe abgezogen wird. Beamtenanwärter sind in der Regel ausgenommen.
Nein. Die Beihilfe übernimmt nur deinen Bemessungssatz (als Anwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt die private Krankenversicherung als Restkostenversicherung ab.
Stand: Juni 2026 · Quelle: Beihilfenverordnung NRW (BVO NRW) / finanzverwaltung.nrw.de. Diese Übersicht dient nur zur Information; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.