Beihilfe in Bremen für Beamte & AnwärterBemessungssätze, Zuständigkeit & PKV-Restkostenschutz
Beihilfe in Bremen: wichtige Infos & LeistungenAls Beamter oder Anwärter in Bremen erhältst du Beihilfe nach der Bremischen Beihilfeverordnung. Hier findest du die Bemessungssätze, Leistungen und Besonderheiten – und wie die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil absichert.Besonderheit in Bremen: Seit der Besoldungsreform zum 01.12.2022 gilt ein Mischsystem aus familien- und personenbezogenen Bemessungssätzen. Für aktive Beamte gilt ein personenbezogener Satz: 50 %, der erst ab mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 % steigt (ein Kind allein erhöht ihn nicht). Kinder/Waisen erhalten 80 %, Ehe-/Lebenspartner 70 % bis zu eigenen Jahreseinkünften von 12.000 € (darüber 0 %). Versorgungsempfänger behalten familienbezogene Sätze (in der Regel 70 %, bis max. 80–85 %).
Wichtig zu verstehen: Die Beihilfe erstattet nicht 100 % deiner Kosten, sondern deinen persönlichen Bemessungssatz (als Beamtenanwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil übernimmt deine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung).
„Beihilfefähig" bedeutet zunächst nur: Eine Leistung wird dem Grunde nach anerkannt. Wie viel davon erstattet wird, bestimmt dann dein Bemessungssatz. Zusammen dürfen Beihilfe und Versicherung höchstens 100 % der tatsächlichen Kosten erstatten (Hundert-Prozent-Grenze).
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Kosten übernimmt – z. B. 50 % bei Anwärtern, 70 % ab mindestens zwei Kindern, 80 % bei Kindern.
Bremen nutzt seit 01.12.2022 beides: Für aktive Beamte und ihre Angehörigen gilt ein personenbezogener Satz (jede Person hat ihren eigenen). Versorgungsempfänger behalten dagegen das frühere familienbezogene System.
Eine Aufwendung, die nach der Bremischen Beihilfeverordnung dem Grunde nach anerkannt ist. Erst auf diesen Betrag wird der Bemessungssatz angewendet.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ). Sie regeln, wie privatärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Die Beihilfe erkennt Kosten in der Regel bis zu bestimmten Gebührensätzen an.
Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer. In Bremen sind sie nicht beihilfefähig und sollten über eine private Zusatzversicherung abgesichert werden.
Seit 01.01.2020 können sich Beihilfeberechtigte in Bremen statt der klassischen Beihilfe für eine pauschale Beihilfe entscheiden. Sie bezuschusst den Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist vor allem für freiwillig gesetzlich Versicherte interessant.
Die private Krankenversicherung, die genau den Teil der Kosten absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Seit 2009 ist eine solche Absicherung für Beihilfeberechtigte Pflicht.
Zuständig ist Performa Nord, der Eigenbetrieb des Landes Bremen, mit seiner Beihilfeabteilung.
Belege lassen sich digital einreichen; Performa Nord bietet hierfür ein Online-Portal bzw. eine Beihilfe-App an.
Die folgenden Leistungen sind nach der Bremischen Beihilfeverordnung beihilfefähig. Erstattet wird jeweils dein persönlicher Bemessungssatz (z. B. 50 % als Anwärter) der anerkannten Kosten – nicht der volle Betrag. Höchstbeträge, Eigenbehalte und Voraussetzungen sind möglich.
Ärztliche Leistungen sind nach der GOÄ beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz der anerkannten Kosten.
Früherkennung und Vorsorge (z. B. Check-ups, Krebsfrüherkennung) sind im Rahmen der Vorschriften beihilfefähig.
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sind ärztlich verordnet beihilfefähig; rezeptfreie Mittel in der Regel nicht.
Heilpraktiker-Leistungen sind bis zu den festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig.
Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Rollstuhl) sind nach ärztlicher Verordnung beihilfefähig – teils mit Höchstbeträgen.
Brillen und Sehhilfen sind nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig.
Regelleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig (erstattet zum jeweiligen Bemessungssatz).
In Bremen sind privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und der Zweibettzimmerzuschlag nicht beihilfefähig. Wer diese Leistungen wünscht, sollte sie über eine private Zusatzversicherung absichern.
Beihilfefähig mit vorheriger Anerkennung bzw. Genehmigung; Eigenbehalte sind möglich.
Zahnärztliche Leistungen nach der GOZ sind beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz.
Zahnersatz ist beihilfefähig; Material- und Laborkosten können begrenzt sein, sodass häufig ein Eigenanteil bleibt.
Kieferorthopädische Behandlungen sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen nach ärztlicher Empfehlung beihilfefähig.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Beamtenanwärter erhalten in der Regel einen Bemessungssatz von 50 %. Die restlichen 50 % werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Seit 01.12.2022 gilt in Bremen für aktive Beamte und Angehörige ein personenbezogener Bemessungssatz (jede Person hat ihren eigenen). Versorgungsempfänger behalten dagegen die früheren familienbezogenen Sätze.
Nein. Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer sind nicht beihilfefähig. Diese Leistungen lassen sich über eine private Zusatzversicherung absichern.
Ja. Bremen hat die pauschale Beihilfe zum 01.01.2020 eingeführt. Sie ist eine Alternative für freiwillig gesetzlich Versicherte und bezuschusst den GKV-Beitrag.
Nein. Die Beihilfe übernimmt nur deinen Bemessungssatz (als Anwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt die private Krankenversicherung als Restkostenversicherung ab.
Stand: Juni 2026 · Quelle: Bremische Beihilfeverordnung (BremBVO) / inneres.bremen.de. Diese Übersicht dient nur zur Information; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.