Besonderheit: In Bremen erhalten Beamte ohne Kinder 50 % Beihilfe. Mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kind steigt der Satz auf 70 %. Versorgungsempfänger erhalten in der Regel ebenfalls 70 %.
Erhalten 50 % Beihilfe auf beihilfefähige Ausgaben.
Beamte auf Probe oder Lebenszeit erhalten 50 %, mit mindestens zwei Kinder 70 %.
Kinder 80 %, Ehepartner bei Berücksichtigungsfähigkeit 70 %.
100 % Beihilfe für zugelassene Ärzte nach GOÄ.
Beihilfefähig nach Empfehlungen, z. B. Check-ups, Krebsvorsorge.
Bis 80 % Beihilfe, ggf. mit Höchstbeträgen je Sitzung.
100 % für verschreibungspflichtige Mittel. Keine Beihilfe für rezeptfreie Präparate.
Physiotherapie etc. – beihilfefähig nach ärztlicher Verordnung.
Rollstühle, Prothesen etc. – oft 100 %, aber mit Höchstbeträgen.
Feste Pauschalen – z. B. 13–15 € pro Glas, max. 100 € fürs Gestell.
100 % bei medizinischer Notwendigkeit & Einweisung.
Keine Beihilfe für Chefarzt & Zweibettzimmer. Aufpreis selbst zu tragen oder privat versichern.
Beihilfefähig mit vorheriger Genehmigung. Zuzahlung: 10 €/Tag üblich.
100 % Beihilfe bei Basisleistungen nach GOZ.
Bis 60 % Beihilfe – Eigenanteile möglich.
Bei Kindern meist beihilfefähig bis 80 %.
Beihilfe bis zu Höchstsätzen. Eigenanteil häufig notwendig.
Nur medizinisch notwendige Materialien erstattungsfähig.
Nur in medizinischen Ausnahmefällen beihilfefähig.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung. Höhe abhängig vom Pflegegrad.
Beihilfe-App im App Store oder Google Play – Belege einreichen & Status prüfen.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf den aktuellen Beihilfevorschriften Bremen und dient nur zur Information.