Beihilfesätze in Brandenburg
Besonderheit: Die Beihilfe in Brandenburg steigt bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern auf 70 %. Ehepartner und Kinder erhalten bis zu 80 %.
Wer erhält Beihilfe?
Beamtenanwärter
Erhalten 50 % Beihilfe auf beihilfefähige Ausgaben.
Beamte
50 % Beihilfe, mit zwei oder mehr Kindern 70 %.
Angehörige
Ehepartner und Kinder erhalten bis zu 80 % Beihilfe, wenn sie berücksichtigungsfähig sind.
Ambulante Behandlungen
Ärztliche Leistungen
100 % bei zugelassenen Ärzten (GOÄ).
Vorsorgeuntersuchungen
Krebsvorsorge, Check-Ups – beihilfefähig gemäß Richtlinie.
Heilpraktiker
Erstattung begrenzt, meist 80 %, ggf. mit Höchstsätzen.
Medikamente
100 % für verschriebene Mittel, keine Beihilfe für rezeptfreie.
Stationäre Behandlungen
Krankenhausaufenthalt
100 % für allgemeine stationäre Leistungen.
Wahlleistungen
Einbett-/Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung nicht beihilfefähig.
Zahnbehandlungen
Zahnärztliche Leistungen
100 % Beihilfe für einfache zahnärztliche Behandlungen.
Zahnersatz
Bis 60–70 % beihilfefähig, Eigenanteil möglich.
Pflege
Pflegekosten
Beihilfe gemäß Pflegegrad zusätzlich zur Pflegeversicherung.
Informationen zur Beihilfe
Kontakt zur Beihilfestelle Brandenburg
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf der Brandenburgischen Beihilfeverordnung (BbgBhV) und dient nur zur Orientierung.