Beihilfe in Bayern für Beamte & AnwärterBemessungssätze, Zuständigkeit & PKV-Restkostenschutz
Beihilfe in Bayern: wichtige Infos & LeistungenAls bayerischer Beamter oder Anwärter erhältst du Beihilfe nach der Bayerischen Beihilfeverordnung (BayBhV). Hier findest du die Bemessungssätze, Leistungen und Besonderheiten – und wie die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil absichert.Besonderheit in Bayern: Es gilt ein fester, personenbezogener Bemessungssatz – gleich für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung. Er beträgt 50 % für Beamte und steigt auf 70 % bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, in Elternzeit und für Versorgungsempfänger. Ehepartner bzw. Lebenspartner erhalten 70 % bis zu eigenen Jahreseinkünften von 22.648 € (darüber 0 %), Kinder 80 %.
Wichtig zu verstehen: Die Beihilfe erstattet nicht 100 % deiner Kosten, sondern deinen persönlichen Bemessungssatz (als Beamtenanwärter in Bayern in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil übernimmt deine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung).
„Beihilfefähig" bedeutet zunächst nur: Eine Leistung wird dem Grunde nach anerkannt. Wie viel davon erstattet wird, bestimmt dann dein Bemessungssatz. Zusammen dürfen Beihilfe und Versicherung höchstens 100 % der tatsächlichen Kosten erstatten (Hundert-Prozent-Grenze).
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Kosten übernimmt – z. B. 50 % bei Anwärtern, 70 % bei mindestens zwei Kindern, 80 % bei Kindern.
Eine Aufwendung, die nach der Bayerischen Beihilfeverordnung dem Grunde nach anerkannt ist. Erst auf diesen Betrag wird der Bemessungssatz angewendet.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ). Sie regeln, wie privatärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Die Beihilfe erkennt Kosten in der Regel bis zu bestimmten Gebührensätzen an.
Ein fester Selbstbehalt, der von der Beihilfe abgezogen wird – z. B. bei stationären Wahlleistungen. Gute PKV-Tarife können solche Eigenbehalte auffangen.
Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer. In Bayern sind sie beihilfefähig (mit einem Tages-Eigenbehalt).
Die private Krankenversicherung, die genau den Teil der Kosten absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Seit 2009 ist eine solche Absicherung für Beihilfeberechtigte Pflicht.
Zuständig ist das Landesamt für Finanzen (LfF) mit seinen Dienststellen.
Kontakt und Formulare findest du beim Landesamt für Finanzen Bayern.
Belege lassen sich digital einreichen und der Bearbeitungsstand prüfen (Beihilfe-App im App Store / Google Play).
Die folgenden Leistungen sind nach der Bayerischen Beihilfeverordnung beihilfefähig. Erstattet wird jeweils dein persönlicher Bemessungssatz (z. B. 50 % als Anwärter) der anerkannten Kosten – nicht der volle Betrag. Höchstbeträge, Eigenbehalte und Voraussetzungen sind möglich.
Ärztliche Leistungen sind nach der GOÄ beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz der anerkannten Kosten.
Früherkennung und Vorsorge (z. B. Check-ups, Krebsvorsorge) sind im Rahmen der Vorschriften beihilfefähig.
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sind ärztlich verordnet beihilfefähig; rezeptfreie Mittel in der Regel nicht.
Heilpraktiker-Leistungen sind bis zu den in der BayBhV festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig.
Heilmittel (z. B. Physiotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Rollstuhl) sind nach ärztlicher Verordnung beihilfefähig – teils mit Höchstbeträgen.
Brillen und Sehhilfen sind nach den bayerischen Vorschriften beihilfefähig.
Regelleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig (erstattet zum jeweiligen Bemessungssatz).
In Bayern sind privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und der Zweibettzimmerzuschlag beihilfefähig. Abgezogen werden je Tag 25 € (privatärztliche Behandlung) und 7,50 € (Zweibettzimmer), jeweils für höchstens 30 Tage im Jahr. Nicht beihilfefähig ist der Aufpreis fürs Einbettzimmer gegenüber dem Zweibettzimmer.
Beihilfefähig mit vorheriger Anerkennung bzw. Genehmigung; Eigenbehalte sind möglich.
Zahnärztliche Leistungen nach der GOZ sind beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz.
Bei Zahnersatz besteht für zahntechnische Leistungen (Material und Labor) eine Selbstbeteiligung von 30 % – hier bleibt häufig ein Eigenanteil.
Kieferorthopädische Behandlungen sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen beihilfefähig.
Implantate sind beihilfefähig; die Anzahl je Kiefer kann begrenzt sein. Bei medizinischer Notwendigkeit sind Ausnahmen möglich.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Beamtenanwärter in Bayern erhalten in der Regel einen Bemessungssatz von 50 %. Die restlichen 50 % werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Auf 70 % steigt der Satz bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern, in der Elternzeit sowie für Versorgungsempfänger. Mit nur einem Kind bleibt es bei 50 %.
Maßgeblich ist die Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Sie orientiert sich im Grundsatz an der Bundesregelung, hat aber eigene Detailregelungen.
Nein. Die Beihilfe übernimmt nur deinen Bemessungssatz (als Anwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt die private Krankenversicherung als Restkostenversicherung ab.
Stand: Juni 2026 · Quelle: Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV). Diese Übersicht dient nur zur Information; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.