Der Start in den Vorbereitungsdienst oder das Referendariat ist finanziell oft eine Umstellung. Da liegt der Gedanke nah, das Anwärtergehalt durch einen kleinen Nebenjob ein wenig aufzubessern. Ganz gleich, ob du Nachhilfe geben, am Wochenende kellnern oder ein eigenes digitales Online-Projekt starten möchtest – ein Zuverdienst schafft finanziellen Spielraum.
Doch wie wirkt sich so ein Nebenjob eigentlich auf deine private Krankenversicherung (PKV) aus? Und was musst du in Sachen staatliche Beihilfe und Versicherungspflicht beachten? In diesem Leitfaden erfährst du, worauf es ankommt, damit dein Schutz absolut lückenlos bleibt.
Wenn du einen klassischen, angestellten Nebenjob annimmst – beispielsweise als Minijobber (bis zur aktuellen Minijob-Grenze) oder im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung –, ist das für deine Krankenversicherung vollkommen entspannt.
Planst du hingegen, dich nebenbei selbstständig zu machen – etwa mit einem eigenen Online-Shop, als freiberuflicher Grafikdesigner oder indem du Nachhilfe auf eigene Rechnung anbietest –, gelten etwas andere Spielregeln.
Rein rechtlich bleibt deine Beihilfeberechtigung zwar auch hier bestehen, solange die Selbstständigkeit eindeutig ein Nebengewerbe bleibt (sowohl von der Arbeitszeit als auch vom Einkommen her). Allerdings solltest du hier folgende Punkte im Auge behalten:
Unabhängig von deiner Krankenversicherung gibt es im Beamtenrecht eine eiserne Regel: Jede Nebentätigkeit muss dem Dienstherrn gemeldet und von ihm genehmigt werden!
Der Pflicht-Check: Bevor du deinen ersten Arbeitstag im Nebenjob antrittst oder dein Gewerbe anmeldest, musst du einen formlosen Antrag auf Nebentätigkeitsgenehmigung bei deiner Dienststelle (z. B. dem Schulamt oder der zuständigen Behörde) einreichen. In der Regel wird dies problemlos genehmigt, solange deine schulischen oder dienstlichen Leistungen im Referendariat nicht darunter leiden und die Arbeitszeit deines Nebenjobs meist 8 Stunden pro Woche nicht überschreitet.
Deine private Krankenversicherung interessiert sich im Alltag in der Regel nicht direkt für deinen Nebenjob, solange du weiterhin beihilfeberechtigt bist. Ein neuer Job ändert schließlich nichts an deinem vertraglich vereinbarten Gesundheitszustand.
Dennoch solltest du deinen Berater kurz informieren, wenn:
Wenn du als Beamtenanwärter nebenbei etwas dazuverdienen möchtest, ist das in Kombination mit der PKV absolut kein Widerspruch. Solange dein Hauptstatus als angehender Beamter glasklar im Vordergrund steht, bleibt dein exzellenter Versicherungsschutz inklusive aller Beihilfevorteile stabil an deiner Seite.
Melde den Job einfach rechtzeitig bei deinem Dienstherrn an, halte dich an die zeitlichen Grenzen und genieße dein finanzielles Plus!
Du bist unsicher, ob dein geplanter Nebenjob zu deinem Barmenia Gothaer-Tarif passt? Wir bei PKVStartklar werfen gerne einen kurzen Blick auf deine Pläne, damit du absolut rechtssicher und entspannt durchstarten kannst. Nimm einfach direkt Kontakt zu uns auf!