PKV + Nebenjob = kein Problem – solange du angestellt bist
Wenn du angestellt arbeitest (z. B. als Werkstudent oder Minijobber), bleibst du weiterhin beihilfeberechtigt. Dein PKV-Schutz bleibt wie gehabt bestehen – du musst keinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, da du über die Kombination aus Beihilfe und PKV bereits abgesichert bist.
Selbst wenn dein Nebenjob versicherungspflichtig wäre, kannst du als Beamtenanwärter nicht einfach in die GKV wechseln. Die Beihilfeverpflichtung bleibt bestehen – die PKV ergänzt sie weiterhin.
Achtung bei selbstständiger Tätigkeit
Planst du, dich nebenbei selbstständig zu machen – etwa mit einem Online-Shop, Nachhilfe auf Rechnung oder als freiberuflicher Künstler – sieht die Sache etwas anders aus.
Rein rechtlich bleibst du zwar weiterhin beihilfeberechtigt, aber:
In der Praxis bedeutet das: Solange du im Hauptberuf Beamtenanwärter bleibst, ist eine private Tätigkeit meist kein Problem. Wichtig ist aber, dass du bei größeren Einnahmen deine Steuerpflicht und eventuelle Auswirkungen auf andere Versicherungen (z. B. Pflegeversicherung) beachtest.
Was du der PKV melden musst
Deine PKV interessiert sich in der Regel nicht direkt für deinen Nebenjob, solange sich dein Gesundheitszustand nicht ändert und du weiterhin beihilfeberechtigt bist. Dennoch solltest du:
Fazit: PKV und Nebenjob? Kein Widerspruch – aber mit Regeln
Wenn du als Beamtenanwärter nebenbei arbeitest, musst du dir um deine PKV keine Sorgen machen. Du bleibst beihilfeberechtigt, dein Versicherungsschutz bleibt bestehen – solange dein Hauptstatus klar ist.
Dennoch gilt: Informiere deinen Dienstherrn, melde die Tätigkeit ordentlich an – und sprich bei Unsicherheiten mit deinem Versicherungsberater. Dann steht dem Zuverdienst nichts im Weg.