Erhalten 50 % Beihilfe auf beihilfefähige Ausgaben.
Beamte mit bis zu einem Kind erhalten 50 %. Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern erhöht sich der Satz auf 70 %.
Kinder in der Regel 80 % Beihilfe. Ehepartner/Partner je nach individueller Berücksichtigung – in der Regel analog zu anderen Ländern bis 70 % möglich.
100 % Beihilfe für zugelassene Ärzte nach GOÄ.
Beihilfefähig nach Empfehlungen, z. B. Check-ups, Krebsvorsorge.
Bis 80 % Beihilfe, ggf. mit Höchstbeträgen je Sitzung.
100 % für verschreibungspflichtige Mittel. Keine Beihilfe für rezeptfreie Präparate.
z. B. Physiotherapie – beihilfefähig nach ärztlicher Verordnung.
Rollstühle, Prothesen etc. – oft 100 %, aber mit Höchstbeträgen.
Feste Pauschalen – z. B. 13–15 € pro Glas, max. 100 € fürs Gestell.
100 % bei medizinischer Notwendigkeit & Einweisung.
Keine Beihilfe für Chefarzt & Zweibettzimmer. Aufpreis selbst zu tragen oder privat versichern.
Beihilfefähig mit vorheriger Genehmigung. Zuzahlung: 10 €/Tag üblich.
100 % Beihilfe bei Basisleistungen nach GOZ.
Bis 60 % Beihilfe – Eigenanteile möglich.
Bei Kindern meist beihilfefähig bis 80 %.
Beihilfe bis zu Höchstsätzen. Eigenanteil häufig notwendig.
Nur medizinisch notwendige Materialien erstattungsfähig.
Nur in medizinischen Ausnahmefällen beihilfefähig.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung. Höhe abhängig vom Pflegegrad.
Beihilfe-App ggf. regional verfügbar – bitte direkt bei der Beihilfestelle erfragen.
Hinweis: Diese Übersicht basiert auf den aktuellen Beihilfevorschriften des Saarlandes und dient nur zur Information.