Beihilfe in Berlin für Beamte & AnwärterBemessungssätze, Zuständigkeit & PKV-Restkostenschutz
Beihilfe in Berlin: wichtige Infos & LeistungenAls Berliner Beamter oder Anwärter erhältst du Beihilfe nach der Landesbeihilfeverordnung Berlin (LBhVO). Hier findest du die Bemessungssätze, Leistungen und Besonderheiten – und wie die private Krankenversicherung den verbleibenden Anteil absichert.Besonderheit in Baden-Württemberg: Der Bemessungssatz beträgt 50 % und steigt auf 70 % ab mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für Versorgungsempfänger. Sind beide Elternteile beihilfeberechtigt, erhält bei zwei oder mehr Kindern jeder Elternteil 70 %. Fällt das zweite Kind weg, bleibt der Satz von 70 % erhalten, wenn zuvor drei oder mehr Kinder berücksichtigt wurden. Ehepartner/Lebenspartner erhalten 70 % bis zu eigenen Jahreseinkünften von 20.000 € (darüber 0 %), Kinder 80 %.
Wichtig zu verstehen: Die Beihilfe erstattet nicht 100 % deiner Kosten, sondern deinen persönlichen Bemessungssatz (als Beamtenanwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Aufwendungen. Den verbleibenden Anteil übernimmt deine private Krankenversicherung (Restkostenversicherung).
„Beihilfefähig" bedeutet zunächst nur: Eine Leistung wird dem Grunde nach anerkannt. Wie viel davon erstattet wird, bestimmt dann dein Bemessungssatz. Zusammen dürfen Beihilfe und Versicherung höchstens 100 % der tatsächlichen Kosten erstatten (Hundert-Prozent-Grenze).
Der Prozentsatz, den die Beihilfe von den beihilfefähigen Kosten übernimmt – z. B. 50 % bei Anwärtern, 70 % bei mindestens zwei Kindern, 80 % bei Kindern.
Eine Aufwendung, die nach der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg dem Grunde nach anerkannt ist. Erst auf diesen Betrag wird der Bemessungssatz angewendet.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ). Sie regeln, wie privatärztliche bzw. -zahnärztliche Leistungen abgerechnet werden. Die Beihilfe erkennt Kosten in der Regel bis zu bestimmten Gebührensätzen an.
Ein jährlicher Selbstbehalt, der in Baden-Württemberg je nach Besoldungsgruppe von der Beihilfe abgezogen wird. Beamtenanwärter sind in der Regel ausgenommen.
Ein fester Selbstbehalt, der von der Beihilfe abgezogen wird – z. B. bei stationären Wahlleistungen. Gute PKV-Tarife können solche Eigenbehalte auffangen.
Privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und Zweibettzimmer. In Baden-Württemberg sind sie beihilfefähig, wenn dafür monatlich 22 € von den Bezügen einbehalten werden.
Die private Krankenversicherung, die genau den Teil der Kosten absichert, den die Beihilfe nicht übernimmt. Seit 2009 ist eine solche Absicherung für Beihilfeberechtigte Pflicht.
Zuständig ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Baden-Württemberg.
Belege lassen sich digital einreichen; Formulare und Infos gibt es beim LBV.
Die folgenden Leistungen sind nach der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg beihilfefähig. Erstattet wird jeweils dein persönlicher Bemessungssatz (z. B. 50 % als Anwärter) der anerkannten Kosten – nicht der volle Betrag. Höchstbeträge, Eigenbehalte und Voraussetzungen sind möglich.
Ärztliche Leistungen sind nach der GOÄ beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz der anerkannten Kosten.
Früherkennung und Vorsorge (z. B. Check-ups, Krebsfrüherkennung) sind im Rahmen der Vorschriften beihilfefähig.
Verschreibungspflichtige Arznei- und Verbandmittel sind ärztlich verordnet beihilfefähig; rezeptfreie Mittel in der Regel nicht.
Heilpraktiker-Leistungen sind bis zu den festgelegten Höchstbeträgen beihilfefähig.
Heilmittel (z. B. Physio-, Ergotherapie) und Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Rollstuhl) sind nach ärztlicher Verordnung beihilfefähig – teils mit Höchstbeträgen.
Brillen und Sehhilfen sind nur eingeschränkt und unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig. Die genauen Beträge ergeben sich aus der BVO BW.
Regelleistungen im Krankenhaus sind beihilfefähig. In Baden-Württemberg wird dabei ein Eigenbehalt von 10 € pro Tag (für höchstens 28 Tage im Jahr) abgezogen.
In Baden-Württemberg sind privatärztliche (Chefarzt-)Behandlung und der Zweibettzimmerzuschlag beihilfefähig. Voraussetzung ist ein monatlicher Eigenbehalt von 22 € (Einbehalt von den Bezügen; alle Angehörigen sind eingeschlossen). Nicht beihilfefähig ist der Aufpreis fürs Einbettzimmer gegenüber dem Zweibettzimmer.
Beihilfefähig mit vorheriger Anerkennung bzw. Genehmigung; Eigenbehalte sind möglich.
Zahnärztliche Leistungen nach der GOZ sind beihilfefähig; erstattet wird dein Bemessungssatz.
Zahnersatz ist beihilfefähig; zahntechnische Leistungen (Material und Labor) werden nur anteilig anerkannt, sodass häufig ein Eigenanteil bleibt.
Kieferorthopädische Behandlungen sind vor allem bei Kindern und Jugendlichen nach ärztlicher Empfehlung beihilfefähig.
Implantate sind beihilfefähig; die Anzahl je Kiefer kann begrenzt sein. Bei medizinischer Notwendigkeit sind Ausnahmen möglich.
Leistungen über Beihilfe und Pflegepflichtversicherung; die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Beamtenanwärter erhalten in der Regel einen Bemessungssatz von 50 %. Die restlichen 50 % werden über eine private Krankenversicherung abgesichert.
Auf 70 % steigt der Satz bei mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern sowie für Versorgungsempfänger. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält bei zwei oder mehr Kindern jeder Elternteil 70 %.
Ein jährlicher Selbstbehalt, der in Baden-Württemberg je nach Besoldungsgruppe von der Beihilfe abgezogen wird. Beamtenanwärter sind in der Regel ausgenommen.
Nein. Die Beihilfe übernimmt nur deinen Bemessungssatz (als Anwärter in der Regel 50 %) der beihilfefähigen Kosten. Den verbleibenden Anteil deckt die private Krankenversicherung als Restkostenversicherung ab.
Stand: Juni 2026 · Quelle: Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO BW) / lbv.landbw.de. Diese Übersicht dient nur zur Information; maßgeblich sind die jeweils gültigen Vorschriften.